CLEANair FFP1 Halbmaske
CLEANair FFP1 Halbmaske
- NICHT LIEFERBAR - BITTE NICHT BESTELLEN
- Filterklasse FFP1 NR (non reuseable)
- Ohne Ausatemventil
- Nasenbügeleinstellung ermöglicht optimale Anpassung für dichten Sitz
- Innerer Nasenbereich Schaumstoff-gepolstert für Komfort und Sicherheit
- Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
- Max. für eine Arbeitsschicht (8 Stunden) verwenden
- Leichte, unkomplizierte filtrierende Halbmaske mit geringen Atemwiderständen
- Latexfreie Bebänderung
- Für den täglichen Einsatz in Industrie, Handwerk, Gewerbe
- Gemäß EN 149:2001+A1:2009
- Verpackungseinheit: 20 Stück/Box, wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
Anwendungsbeispiele
- Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
- Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
- Rost- oder Eisenstaub
- Kohlestaub
- Mehlstaub
- Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- - Kontaktpersonen des Patienten
- - Transport-Personal in Krankenhäusern
- - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
- Pflege von MRSA-Patienten
FAQs
Auszug aus BGR 190
Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen | |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |