Arbeitsschutzprodukte, Atemschutz und Sicherheit

Schutzgut. Arbeitsschutz vom Spezialisten.

Dräger X-plore 1310 V FFP1 NR D Atemschutzmaske

FFP1 Dräger X-plore 1310 V

Dräger Safety

Seit über 100 Jahren produziert Dräger "Technology for Life".

  • Wirksamer Schutz gegen Feinstäube und flüssige Aerosole (z.B. Ölnebel)
  • Spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile: niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung. Zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
  • Die einstellbare Varioflex Bebänderung ermöglicht eine Art Längenverstellung der oberen Kopfbänder und sorgt für stabilen Halt und Sicherheit
  • Das Innenvlies ist weich und hautfreundlich und wirkt dank seiner hydrophoben Eigenschaft feuchtigkeitsabweisend. Dies sorgt über längere Einsatzzeiten hinweg für ein angenehmes Tragegefühl
  • Mit Coolmax Ausatemventil für schnelle Abführung der Ausatemluft
  • Maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
  • Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
  • EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
  • Verpackungseinheiten: 10 Stück je Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
 

Anwendungsbeispiele

  • Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
  • Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
  • Rost- oder Eisenstaub (Schleifen, Bohren oder Schneidarbeiten)
  • Kohlestaub
  • Mehlstaub
  • Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
  • Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
  • - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
  • - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
  • - Kontaktpersonen des Patienten
  • - Transport-Personal in Krankenhäusern
  • - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
  • - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
 

1,70 EUR

Produkt-ID: 3951212  

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FAQs

Welche Kriterien sind entscheidend bei filtrierenden Halbmasken?
Woraus erwächst die Filterleistung?

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30