FFP1 Halbmaske mit Ventil, faltbar
Filtrierende Halbmaske
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Mit Ausatemventil für geringen Atemwiderstand und schnelleren Abtransport von warm-feuchter Ausatemluft
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Faltmaske - jede Maske einzeln eingeschweißt/hygienisch verpackt
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Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
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Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
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Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
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EN149:2001
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Verpackungseinheit: 12 Stück/Box. Umkarton 240 Stück. Wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
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Bitte berücksichtigen Sie unsere Staffelpreise
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CE-Konformitätserklärung [63 KB]
Anwendungsbeispiele
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Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
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Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
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Rost- oder Eisenstaub
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Kohlestaub
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Mehlstaub
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Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
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Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
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- Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
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- Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
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- Kontaktpersonen des Patienten
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- Transport-Personal in Krankenhäusern
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- Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
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- Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
FAQs
Wichtig für den Anwender sind geringer Atemwiderstand, gutes Sichtfeld, Kombinierbarkeit mit Schutzbrille oder Gehörschutz. Entscheidend für die Sicherheit ist die Abdichtung des Gesichts, also die Vermeidung von Leckagen.
In erster Linie durch elektrostatische Aufladung des Filtermaterials, welche wie ein Magnet auch kleinste Partikel bindet.
Auszug aus BGR 190
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Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
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149 |
10 |
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
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149 |
30 |
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