Honeywell 4111 FFP1 Filtrierende Halbmaske
FFP1 Schutzmaske "4111" mit Ausatemventil
- Hersteller: Honeywell Safety
- Modernes Qualitätsprodukt des globalen Marktführers persönlicher Schutzausrüstung (Honeywell Safety ist offizieller Atemschutz Lieferant Europäischer Regierungen, z.B. Frankreich, Polen)
- Auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
- Faltmaske, einzeln verpackt
- Kopfbebänderung - keine Ohrschlaufen
- Mit Ausatemventil, schützt den Träger/Anwender - warm-freuchte Ausatemluft wird schnell abgeleitet und verbessert den Tragekomfort
- Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- Filterklasse FFP1 NR D ( non reusable / nicht wiederverwendbar)
- Geprüft und CE-zertifiziert nach EN 149:2001 + A1:2009
- Kennziffer der Prüfstelle: CE0082
- Zuverlässiger, effektiver Schutz gegen Feinstaub
- Farbiger Nasenbügel zum einfachen Erkennen: gelb für FFP1
- Diese Masken sind geeignet für den Einsatz gegen feste und nicht flüchtige flüssige Partikel bis zum 4-fachen des Arbeitsplatz-Grenzwertes
- Der Einzelpreis bezieht sich auf 1 Stück Halbmaske, wir liefern diese Masken einzeln - wünschen Sie geschlossene Verpackungseinheiten bestellen Sie bitte 10 Stück oder ein Vielfaches von 10
- Verpackungseinheit: 10 Stück/Box, wir liefern Anbruch ab 1 Stück - Inhalt je Hersteller Umkarton: 100 Stück
- Aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis März 2026
Anwendungsbeispiele
- Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
- Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
- Rost- oder Eisenstaub
- Kohlestaub
- Mehlstaub
- Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- - Kontaktpersonen des Patienten
- - Transport-Personal in Krankenhäusern
- - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
- Pflege von MRSA-Patienten
FAQs
Auszug aus BGR 190
Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen | |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |