FFP1 Atemschutzmaske Sperian 5185
Sperian FFP1 Atemschutzmaske
Markenqualität von Sperian Protection
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Seit Jahren bewährtes Qualitätsprodukt des globalen Marktführers persönlicher Schutzausrüstung (Sperian ist offizieller Lieferant Europäischer Regierungen, z.B. Frankreich, Polen)
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Auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
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Ohne Ausatemventil, daher auch im medizinischen Bereich für Grippe-Verdachtsfälle geeignet, damit kontaminierte Luftanteile nicht durch das Ausatemventil hinausbefördert werden
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Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
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Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
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Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
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Weitere Informationen (Datenblatt & Konformitätserklärung) finden Sie hier [2.155 KB]
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Hergestellt in der EU (Frankreich)
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EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
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Aufsetzanleitung [1.498 KB]
für filtrierende Halbmasken von Sperian Protection
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Verpackungseinheit: 20 Stück/Box. 200 Stück je Umkarton. Wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
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Bitte berücksichtigen Sie unsere Staffelpreise
Anwendungsbeispiele
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Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
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Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
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Rost- oder Eisenstaub
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Kohlestaub
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Mehlstaub
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Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
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Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
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- Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
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- Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
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- Kontaktpersonen des Patienten
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- Transport-Personal in Krankenhäusern
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- Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
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- Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
FAQs
Wichtig für den Anwender sind geringer Atemwiderstand, gutes Sichtfeld, Kombinierbarkeit mit Schutzbrille oder Gehörschutz. Entscheidend für die Sicherheit ist die Abdichtung des Gesichts, also die Vermeidung von Leckagen.
In erster Linie durch elektrostatische Aufladung des Filtermaterials, welche wie ein Magnet auch kleinste Partikel bindet.
Auszug aus BGR 190
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Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
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149 |
10 |
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
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149 |
30 |
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