Arbeitsschutzprodukte, Atemschutz und Sicherheit

Schutzgut. Arbeitsschutz vom Spezialisten.

Sperian 5185 FFP1 Filtrierende Halbmaske

FFP1 Atemschutzmaske Sperian 5185

Sperian FFP1 Atemschutzmaske

Markenqualität von Sperian Protection

  • Seit Jahren bewährtes Qualitätsprodukt des globalen Marktführers persönlicher Schutzausrüstung (Sperian ist offizieller Lieferant Europäischer Regierungen, z.B. Frankreich, Polen)
  • Auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
  • Ohne Ausatemventil, daher auch im medizinischen Bereich für Grippe-Verdachtsfälle geeignet, damit kontaminierte Luftanteile nicht durch das Ausatemventil hinausbefördert werden
  • Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
  • Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
  • Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB] des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
  • Weitere Informationen (Datenblatt & Konformitätserklärung) finden Sie hier [2.155 KB]
  • Hergestellt in der EU (Frankreich)
  • EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
  • Aufsetzanleitung [1.498 KB] für filtrierende Halbmasken von Sperian Protection
  • Verpackungseinheit: 20 Stück/Box. 200 Stück je Umkarton. Wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
  • Bitte berücksichtigen Sie unsere Staffelpreise
 

Anwendungsbeispiele

  • Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
  • Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
  • Rost- oder Eisenstaub
  • Kohlestaub
  • Mehlstaub
  • Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
  • Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
  • - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
  • - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
  • - Kontaktpersonen des Patienten
  • - Transport-Personal in Krankenhäusern
  • - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
  • - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
 

0,79 EUR

Produkt-ID: 1007221  

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FAQs

Welche Kriterien sind entscheidend bei filtrierenden Halbmasken?
Woraus erwächst die Filterleistung?

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30