Arbeitsschutzprodukte, Atemschutz und Sicherheit

Schutzgut. Arbeitsschutz vom Spezialisten.

Moldex 2365 Halbmaske FFP1 NR D

Moldex 2365 Halbmaske FFP1 NR D

  • Geformte Qualitäts-Schutzmaske der Filterklasse FFP1 NR D
  • Kennzeichnung "NR": non-reuseable (für den einmaligen Gebrauch und maximal für eine Schicht zu verwenden)
  • Ursprünglich für den besonders anspruchsvollen und sicherheitsorientierten Deutschen Bergbau entwickelt
  • Robust und formstabil
  • Die Maske passt sich durch ACTIVFORM der Gesichtsform an - es ist kein Nasenbügel erforderlich
  • Durchlaufende Rundum-Bebänderung ohne Metall-Heftung für optimalen bequemen Sitz
  • DURAMESH-Außengitter sorgt für stabile Form der Maske, auch bei Durchfeuchtung
  • Wie alle MOLDEX-Produkte PVC-frei
  • Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
  • Erfüllt die Anforderungen der optionalen "Dolomitstaubprüfung" - Kennzeichnung "D": Weniger Atemwiderstand und längere Standzeit!
  • Entwickelt in Deutschland - produziert in Europa
  • EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
  • Konform mit russischer GOST-Norm
  • Qualitätsüberwachung und EG-Baumusterprüfstelle: IFA (BGIA), 53757 St. Augustin (Deutschland)
  • Verpackungseinheit: 20 Stück/Box, wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
  • Aktuelle Charge mindestens bis 2015 verwendbar
 

  • Das Moldex-Klimaventil reduziert mit seiner extragroßen Öffnung Feuchte- und Hitzestau im Maskeninneren
 

Anwendungsbeispiele

  • Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
  • Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
  • Rost- oder Eisenstaub
  • Kohlestaub (Bergbau)
  • Mehlstaub
  • Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
  • Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
  • - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
  • - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
  • - Kontaktpersonen des Patienten
  • - Transport-Personal in Krankenhäusern
  • - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
  • - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
 
 

1,75 EUR

Produkt-ID: 2365  

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Einweg-Schutzanzug, Kat III Typ 5+6

Staub- und Partikeldicht, begrenzt sprühdicht.

2,90 EUR

 


Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30