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Honeywell SuperOne 3207 V2 FFP3 NR D Schutzmaske
FFP3 Honeywell SuperOne 3207 Halbmaske
Abbildung: Honeywell SuperOne FFP3 Halbmaske -
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Neueste Version "V2" (geändertes Rohmaterial)
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Partikelfiltrierende Honeywell Halbmaske der Filterklasse FFP3 NR D ohne Ausatemventil
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Kopfbebänderung / keine Ohrschlaufen
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Latex-, Silikon- und PVC-frei
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Geeignet zum Schutz gegen Infektionserreger und Mikroorganismen- Masken ohne Ausatemventil sollten bei biologischen Gefahrenlagen vom Patienten verwendet werden, damit die Ausatemluft frei von aerogenen Aerosolen/Partikeln gehalten werden kann / Kontaminationen der Umgebung durch das Ausatemen durch das Filterfließ minimiert werden
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Sofort einsatzbereit, da Nasenbereich bereits vorgeformt
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Für maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
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Optionalen Leistungstest mit Dolomitstaub (Kennzeichen "D") bestanden
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Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
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Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
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Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
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EN 149:2001+A1:2009
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Kennnumer: CE0082
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Hersteller-Info zur SuperOne Serie [643 KB]
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Geeignet bei Tätigkeiten am bzw. im Umfeld von zu behandelnden oder pflegebedürftigen Personen mit bestätigter Covid-19 Infektion (bei hohem Infektionsrisiko durch Aerosole) gemäß Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt in Zusammenhang mit SARS-CoV-2. [158 KB]
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Aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis Januar 2024
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In einer VE befinden sich 30 Stück Masken, wir liefern die Masken bereits ab 1 Stück
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CE Baumusterprüfbescheinigung [449 KB]
Anwendungsbeispiele
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Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
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Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) bis 300.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
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Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
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Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
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Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
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Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
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Schwermetalle (Cadmium, Blei)
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Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
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Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
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Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
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Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
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Oxalsäure (z.B. Imkerei)
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Multiresistente Tuberkulose (TBC)
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Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
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Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
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Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
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Farbrauchpatronen (Technische Transportsicherungen im Geldtransport-Gewerbe)
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Medizinische Abfälle entsorgen
Abbildung: Honeywell SuperOne FFP3 -
FAQs
Wichtig für den Anwender sind geringer Atemwiderstand, gutes Sichtfeld, Kombinierbarkeit mit Schutzbrille oder Gehörschutz. Entscheidend für die Sicherheit ist die Abdichtung des Gesichts, also die Vermeidung von Leckagen.
In erster Linie durch elektrostatische Aufladung des Filtermaterials, welche wie ein Magnet auch kleinste Partikel bindet.
Auszug aus BGR 190
[Abbildung]
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Norm DIN EN |
VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) |
Bemerkungen |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 |
149 |
4 |
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 |
149 |
10 |
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 |
149 |
30 |
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