BIZTEX FFP2 Halbmaske mit Ventil

BIZTEX FFP2 Halbmaske mit Ventil


Filterklasse FFP2 NR
Mit Ausatemventil für schnelle Abführung der verbrauchten Ausatemluft / geringer Atemwiderstand
EVA-Schaum-Dichtlippe im Nasenbereich beugt Leckagen am Gesicht vor
Vier-Punkt-Bebänderung ultraschallverschweisst - ohne Metallklammern
Besonders leichte filtrierende Halbmaske
Freieres Sichtfeld durch reduziertes Masken-Volumen
Für den Einmal-Gebrauch (z.B. eine Arbeitsschicht) konzipiert (Kennzeichen NR: Non Reusable)
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
Verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 zu beachten
Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H5N8, H1N1 usw.) den "Beschluss 609" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
Gemäß EN 149:2001 + A1:2009
Aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis September 2025
Erfüllt alle weltweit wichtigen Atemschutznormen (EN 149 / NIOSH N95 und Australien & NZ Standard 1716 P2)
Verpackungseinheit: 10 Stück/Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
Hersteller Konformitätserklärung
Hersteller CE Baumusterprüfbescheinigung

Anwendungsbeispiele

Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
Asbest gemäß TRGS 519 (Faserkonzentration beachten!)
Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
Schwermetalle (Cadmium)
Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
Oxalsäure (z.B. Imkerei)
Keramische Fasern
Chromsaures Salz, Chrom
Kobalt
Nickel
Radioaktive und biochemisch aktive Aerosole
Multiresistente Tuberkulose (TBC)
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
Zubereitung und Umgang von Zytostatika
Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
Coronavirus
Medizinische Abfälle entsorgen

 

2,25 EUR

Produkt-ID: P201  

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FAQs

Welche Kriterien sind entscheidend bei filtrierenden Halbmasken?
Woraus erwächst die Filterleistung?

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30  

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