Dräger X-plore 1910 V FFP1 NR D Atemschutzmaske

FFP1 Dräger X-plore 1910 V Halbmaske


NICHT LIEFERBAR - BITTE NICHT BESTELLEN
Filterklasse FFP1 NR D - mit sehr deutlicher Farbcodierung (gelb)
Reißfeste VarioFLEX Kopfbänderung für einfaches An- und Ablegen und komfortables Tragen
Flexible Nasenklammer und weiches Dichtpolster für sichere Abdichtung ohne Druckgefühl
Weiches Innenvlies aus hautfreundlichem, feuchtigkeitsabweisendem Material, für dauerhaft angenehmes Tragen
Dreiteiliges Falt-Design für optimale Anpassung ans Gesicht und stabile Position der Maske
CoolSAFE Filtermaterial für hohe Filterleistung und niedrigen Atemwiderstand
SmartFOLD Design mit patentierter Doppelverstärkung für großes Atemraumvolumen bei hoher Stabilität des Maskenkörpers
Zwei Größen (S und M/L) optimale Passform für fast jedes Gesicht
Wir empfehlen Grösse S für kleine Kopfformen (Damen und Kinder)
Wirksamer Schutz gegen Feinstäube und flüssige Aerosole (z.B. Ölnebel)
Spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile: niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung. Zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
Die einstellbare Varioflex Bebänderung ermöglicht eine Art Längenverstellung der oberen Kopfbänder und sorgt für stabilen Halt und Sicherheit
Das Innenvlies ist weich und hautfreundlich und wirkt dank seiner hydrophoben Eigenschaft feuchtigkeitsabweisend. Dies sorgt über längere Einsatzzeiten hinweg für ein angenehmes Tragegefühl
Maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
Verpackungseinheiten: 10 Stück je Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
Hygienisch einzeln verpackt
Produktionsort: Schweden
Hersteller Produktinformation

Dräger Safety Seit über 100 Jahren produziert Dräger "Technology for Life".

Anwendungsbeispiele

Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
Rost- oder Eisenstaub (Schleifen, Bohren oder Schneidarbeiten)
Kohlestaub
Mehlstaub
Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- Kontaktpersonen des Patienten
- Transport-Personal in Krankenhäusern
- Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
Pflege von MRSA-Patienten

 

 

   
 
 
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FAQs

Welche Kriterien sind entscheidend bei filtrierenden Halbmasken?
Woraus erwächst die Filterleistung?

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30  

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