FFP1 Halbmaske Typ 4200

FFP1 Halbmaske ohne Ventil, faltbar

Filtrierende Halbmaske


Ohne Ausatemventil
Faltmaske - jede Maske einzeln eingeschweißt/hygienisch verpackt
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 zu beachten
CE-Konformitätserklärung
Gemäß EN 149:2001
Verpackungseinheit: 20 Stück/Box bzw. 400 Stück/Umkarton - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück

Anwendungsbeispiele

Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
Rost- oder Eisenstaub
Kohlestaub
Mehlstaub
Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- Kontaktpersonen des Patienten
- Transport-Personal in Krankenhäusern
- Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
Pflege von MRSA-Patienten

 

1,35 EUR

Produkt-ID: 4200  

inkl. 19% USt. zzgl. Zahlung und Versand

AKTUELL NICHT LIEFERBAR. Lieferzeit: mindestens 4 Wochen.  
 
Anzahl:   St

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Aufbewahrungs-Box für FFP Halbmasken

Robuste Box für Einwegmasken (FFP1, FFP2 oder FFP3).

12,90 EUR

inkl. 19% USt. zzgl. Zahlung und Versand

 



FAQs

Welche Kriterien sind entscheidend bei filtrierenden Halbmasken?
Woraus erwächst die Filterleistung?

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30  

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