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3M Aura 9320+ FFP2 Halbmaske
3M Aura 9320+ FFP2 Halbmaske
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neueste 3M™ Filtertechnologie
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Siegelpunkte auf der Maskenoberseite
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spezielle Gestaltung der Nasenregion
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innovative Kinnlasche
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3-teiliges Design mit integriertem Nasenbügel mit Polsterung und elastischer Bebänderung
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Einzelverpackung
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mit 3M™ Cool Flow™ Ventil
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innovative Technologie für kaum spürbaren Atemwiderstand
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lässt Atemwärme und -feuchtigkeit entweichen
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beim Ausatmen wird durch die Siegelpunkte der Luftfluss durch die Maskenoberseite minimiert
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passt sich optimal der Gesichtsform an
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leichtes Positionieren der Maske im Gesicht
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sichere Kopfbebänderung - keine Ohrschlaufen !
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kein Verrutschen - bleibt formstabil
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Zulassung gemäß Norm EN 149:2001+A1:2009
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CE2797
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9320+ Aura Atemschutzmaske FFP2 NR D ohne Ausatemventil bis zum 10-fachen des Grenzwertes (hygienisch einzelverpackt)
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lagerfähig und verwendbar bis 11.01.2027 (fünf Jahre ab Herstelldatum) !
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hergestellt in Großbritannien
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Angaben zur Produktsicherheit: Hersteller: 3M Deutschland GmbH, Carl-Schurz-Str. 1, D-41453 Neuss, arbeitsschutz.de@mmm.com
Anwendungsbeispiele
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Nebel von Kühlschmierstoffen
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Entfetten
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Gießen, Spritzen von Beton/Zement
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Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
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Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
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Feiner Staub beim Verputzen
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Fliesen- und Ziegelstaub
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Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
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Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
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Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
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Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
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Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
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Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
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Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
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Rauch beim Löten
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Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
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Reinigungsarbeiten Biogasanlage
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Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
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Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
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Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
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medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
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Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
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Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
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medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
FAQs
Wichtig für den Anwender sind geringer Atemwiderstand, gutes Sichtfeld, Kombinierbarkeit mit Schutzbrille oder Gehörschutz. Entscheidend für die Sicherheit ist die Abdichtung des Gesichts, also die Vermeidung von Leckagen.
In erster Linie durch elektrostatische Aufladung des Filtermaterials, welche wie ein Magnet auch kleinste Partikel bindet.
Auszug aus BGR 190
[Abbildung]
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Norm DIN EN |
VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) |
Bemerkungen |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 |
149 |
4 |
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 |
149 |
10 |
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 |
149 |
30 |
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