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BIZTEX FFP2 Halbmaske ohne Ventil
BIZTEX FFP2 Halbmaske ohne Ventil
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Filterklasse FFP2 NR
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ohne Ausatemventil
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Atemschutzmasken ohne Ausatemventil bieten Eigen- und Fremdschutz
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Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werden insbesondere für Boarding und an Bord im Luftverkehr empfohlen bzw. vorgeschrieben
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EVA-Schaum-Dichtlippe im Nasenbereich beugt Leckagen am Gesicht vor
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Vier-Punkt-Bebänderung ultraschallverschweisst - ohne Metallklammern
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besonders leichte filtrierende Halbmaske
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freieres Sichtfeld durch reduziertes Masken-Volumen
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für den Einmal-Gebrauch (z.B. eine Arbeitsschicht) konzipiert (Kennzeichen NR: Non Reusable)
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schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
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verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
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die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert; in Deutschland ist die DGUV-Regel 112-190 zu beachten
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beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H5N8, H1N1 usw.) den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
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gemäß EN 149:2001 + A1:2009
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aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis Oktober 2025
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erfüllt alle weltweit wichtigen Atemschutznormen (EN 149 / NIOSH N95 und Australien & NZ Standard 1716 P2)
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geeignet im Gesundheitswesen gem. Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt in Zusammenhang mit SARS-CoV-2. [158 KB]
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Verpackungseinheit: 20 Stück/Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
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Hersteller CE Baumusterprüfbescheinigung [816 KB]
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Angaben zur Produktsicherheit: Hersteller Portwest UC, IDA Business & Technology Park, F28 FY88 Mayo, Westport, Irland, www.portwest.com
Anwendungsbeispiele
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Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
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Asbest gemäß TRGS 519 (Faserkonzentration beachten!)
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Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
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Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
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abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
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Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
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Schwermetalle (Cadmium)
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Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
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Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
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verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
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Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
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Oxalsäure (z.B. Imkerei)
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keramische Fasern
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Chromsaures Salz, Chrom
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Kobalt
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Nickel
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radioaktive und biochemisch aktive Aerosole
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multiresistente Tuberkulose (TBC)
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zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
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krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
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Zubereitung und Umgang von Zytostatika
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Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
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Coronavirus
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medizinische Abfälle entsorgen
FAQs
Wichtig für den Anwender sind geringer Atemwiderstand, gutes Sichtfeld, Kombinierbarkeit mit Schutzbrille oder Gehörschutz. Entscheidend für die Sicherheit ist die Abdichtung des Gesichts, also die Vermeidung von Leckagen.
In erster Linie durch elektrostatische Aufladung des Filtermaterials, welche wie ein Magnet auch kleinste Partikel bindet.
Auszug aus BGR 190
[Abbildung]
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Norm DIN EN |
VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) |
Bemerkungen |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 |
149 |
4 |
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 |
149 |
10 |
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 |
149 |
30 |
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