Arbeitsschutzprodukte, Atemschutz und Sicherheit
Sie sind hier: FFP2 Masken
Zurück zu: Atemschutz
Allgemein:
AGB
Datenschutz
Zahlung und Versand
Widerruf
Impressum
Kontakt
Über uns
Referenzen
Hilfe
Cookies
Einkaufen:
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen
Zur Kasse gehen
Mein Konto
Warenkorb: 0 Artikel,
0,00
EUR
Moldex 3305 Halbmaske FFP2 RD
Moldex 3305 Halbmaske FFP2 R D
Abbildung: Moldex 3305 FFP2 Halbmaske -
-
Geformte Qualitäts-Schutzmaske der Filterklasse FFP2 R D
-
Kennzeichnung "R" für reuseable (wiederverwendbar)
-
Eine der wenigen echten wiederverwerwendbaren filtrierenden Halbmasken
-
Top-Produkt der Moldex AIR Plus Serie mit 260 % mehr Filterfläche durch besondere Faltfilter-Technologie
-
Durch das mehr an Filterfläche reduziert sich der Atemwiderstand und die Aufnahmekapazität vergrößert sich
-
Komfort-Dichlippe im Nasenbereich
-
Die Maske passt sich durch ACTIVFORM der Gesichtsform an - es ist kein Nasenbügel erforderlich
-
Durchlaufende Rundum-Bebänderung mit Verschluß für einfachstes Auf- und Absetzen sowie Justieren mit Versch
-
DURAMESH-Außengitter sorgt für stabile Form der Maske, auch bei Durchfeuchtung
-
Bequem-Rundumdichtlippe aus hautverträglichem, abwaschbarem TPE-Material
-
Wie alle MOLDEX-Produkte PVC-frei
-
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
-
Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
-
Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
-
FFP2-Masken dürfen zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingesetzt werden
-
Entwickelt in Deutschland - produziert in Europa
-
EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
-
Qualitätsüberwachung und EG-Baumusterprüfstelle: IFA (BGIA), 53757 St. Augustin (Deutschland)
-
Das Moldex-Klimaventil reduziert mit seiner extragroßen Öffnung Feuchte- und Hitzestau im Maskeninneren
Anwendungsbeispiele
-
Nebel von Kühlschmierstoffen
-
Entfetten
-
Gießen, Spritzen von Beton/Zement
-
Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
-
Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
-
Feiner Staub beim Verputzen
-
Fliesen- und Ziegelstaub
-
Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
-
Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
-
Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
-
Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
-
Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
-
Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
-
Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
-
Rauch beim Löten
-
Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
-
Aluminiumoxid
-
Bauxit
-
Borax
-
Ziegelstaub
-
Cellulose, Zellstoff
-
Zement
-
Kohlestaub
-
Gips
-
Kalkstein
-
Pollen
-
Zucker
-
Bremsstaub
-
Kalziumoxid
-
Betonstaub
-
Baumwollstaub
-
Granit
-
Heu
-
Bleistaub, Bleirauch
-
Silikon
-
Natrium
-
Zinkoxidrauch
-
Bekämpfung blühender Ambrosia (Info Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam [63 KB]
)
-
Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
-
Reinigungsarbeiten Biogasanlage
-
Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
-
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
-
- Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
-
- Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
-
- Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
-
- Medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
Auszug aus BGR 190
|
[Abbildung]
|
Norm DIN EN |
VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) |
Bemerkungen |
|
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 |
149 |
4 |
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
|
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 |
149 |
10 |
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
|
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 |
149 |
30 |
|