Nasenbügeleinstellung ermöglicht optimale Anpassung für dichten Sitz
Innere Dichtlippe im Nasenbereich Schaumstoff für Komfort und Sicherheit
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
Max. für eine Arbeitsschicht (8 Stunden) verwenden, dann nicht wiederverwenden
Leichte, unkomplizierte filtrierende Halbmaske mit geringen Atemwiderständen
Das Ausatemventil sorgt für einen schnell Abtransport der warm-feuchten Ausatemluft; es erhöht den Tragekomfort durch das verbesserte Innen-Masken-Klima; es vermindert den Luftaustritt im Nasenbereich und reduziert die Gefahr des Beschlagens von Brillen/Schutzbrillen
Latexfreie 4-Punkt Bebänderung; geschweißt, nicht geklammert
Deutliche Farbcodierung "gelb" für Filtertyp FFP1
Für den täglichen Einsatz in Industrie, Handwerk, Gewerbe
Gemäß EN 149:2001+A1:2009
Die neue BizTex FFP1 Halbmaske ist unser Nachfolgeprodukt für die CLEANAir Halbmaske, alte Artikel-Nr. 10205
Verpackungseinheit: 10 Stück/Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
Anwendungsbeispiele
Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
Rost- oder Eisenstaub
Flour
Kalziumkarbonat / Kreide
Graphit / Kohlestaub
Baumwolle
Mehlstaub
Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- Kontaktpersonen des Patienten
- Transport-Personal in Krankenhäusern
- Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
149
10
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
149
30
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