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BIZTEX FFP2 Halbmaske ohne Ventil

BIZTEX FFP2 Halbmaske ohne Ventil

  • Filterklasse FFP2 NR
  • Ohne Ausatemventil
  • Atemschutzmasken ohne Ausatemventil bieten Eigen- und Fremdschutz
  • Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werden insbesondere für Boarding und an Bord im Luftverkehr empfohlen bzw. vorgeschrieben
  • EVA-Schaum-Dichtlippe im Nasenbereich beugt Leckagen am Gesicht vor
  • Vier-Punkt-Bebänderung ultraschallverschweisst - ohne Metallklammern
  • Besonders leichte filtrierende Halbmaske
  • Freieres Sichtfeld durch reduziertes Masken-Volumen
  • Für den Einmal-Gebrauch (z.B. eine Arbeitsschicht) konzipiert (Kennzeichen NR: Non Reusable)
  • Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
  • Verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
  • Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
  • Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H5N8, H1N1 usw.) den "Beschluss 609" [160 KB] des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
  • Gemäß EN 149:2001 + A1:2009
  • Aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis Oktober 2025
  • Erfüllt alle weltweit wichtigen Atemschutznormen (EN 149 / NIOSH N95 und Australien & NZ Standard 1716 P2)
  • Geeignet im Gesundheitswesen gemäß Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt in Zusammenhang mit SARS-CoV-2. [158 KB]
  • Verpackungseinheit: 20 Stück/Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
  • Hersteller CE Baumusterprüfbescheinigung [816 KB]

Anwendungsbeispiele

  • Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
  • Asbest gemäß TRGS 519 (Faserkonzentration beachten!)
  • Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
  • Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
  • Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
  • Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
  • Schwermetalle (Cadmium)
  • Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
  • Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
  • Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
  • Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
  • Oxalsäure (z.B. Imkerei)
  • Keramische Fasern
  • Chromsaures Salz, Chrom
  • Kobalt
  • Nickel
  • Radioaktive und biochemisch aktive Aerosole
  • Multiresistente Tuberkulose (TBC)
  • Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
  • Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
  • Zubereitung und Umgang von Zytostatika
  • Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
  • Coronavirus
  • Medizinische Abfälle entsorgen

Produkt-ID: P200

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FAQs

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30  

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