Keine Ohrschlaufen - die Maske ist mit einer Kopfbebänderung ausgestattet
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
Verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer)
Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
FFP2-Masken dürfen zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingesetzt werden
Verpackungseinheit: 12 Stück/Box - 240 Stück/Umkarton (=20 Boxen). Wir liefern Anbruch ab 1 Stück - Preiseinheit je Stück (=1 Maske)
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
- Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
- Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
- Medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
149
10
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
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30
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