modernes Qualitätsprodukt des globalen Marktführers persönlicher Schutzausrüstung (Honeywell Safety ist offizieller Atemschutz Lieferant Europäischer Regierungen, z.B. Frankreich, Polen)
auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
Faltmaske, einzeln verpackt
Kopfbebänderung - keine Ohrschlaufen
mit Ausatemventil, schützt den Träger/Anwender - warm-freuchte Ausatemluft wird schnell abgeleitet und verbessert den Tragekomfort
schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer)
die Honeywell Schutzmaske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert; in Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
FFP2-Masken dürfen zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingesetzt werden
EN 149:2001+A1:2009 (erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
gemäß den Empfehlungen der BAuA [181 KB]
im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden FFP2 Masken u. a. empfohlen für Beschäftigte im Gesundheitswesen bei Tätigkeiten an Patienten mit COVID-19-Verdacht und geringem Infektionsrisiko durch Aerosole
Verpackungseinheit: 10 Stück/Box, wir liefern Anbruch ab 1 Stück - Inhalt je Hersteller Umkarton: 100 Stück
aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis Dezember 2025 !
ANGABEN ZUR PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller: Honeywell Safety Products Deutschland GmbH & Co.KG, Elsenheimerstr. 43, D-80687 München, info-germany.hsp@honeywell.com
zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
149
10
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
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