Modernes Qualitätsprodukt des globalen Marktführers persönlicher Schutzausrüstung (Honeywell Safety ist offizieller Atemschutz Lieferant Europäischer Regierungen, z.B. Frankreich, Polen)
Auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
Sehr leicht, modernes Design, 4-Punkt-Bebänderung
Vorgeformter Nasenbereich ohne Drahtbügel o. ä. - sofort einsetzbar
Ohne Ausatemventil
Atemschutzmasken ohne Ausatemventil bieten Eigen- und Fremdschutz
Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werden insbesondere für das Boarding und an Bord im Luftverkehr empfohlen bzw. vorgeschrieben
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
Verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer)
Die Honeywell SuperOne Schutzmaske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
FFP2-Masken dürfen zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingesetzt werden
EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
CE 0082
Wir liefern ab 1 Stück
Anwendungsbeispiele
Nebel von Kühlschmierstoffen
Entfetten
Gießen, Spritzen von Beton/Zement
Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
Feiner Staub beim Verputzen
Fliesen- und Ziegelstaub
Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
- Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
- Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
- Medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
149
10
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
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30
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