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Moldex 2555 Halbmaske FFP3 NR D
Moldex 2555 FFP3 Halbmaske
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Geformte Qualitäts-Schutzmaske der Filterklasse FFP3 NR D
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Kennzeichnung "NR": non-reuseable (für den einmaligen Gebrauch und maximal für eine Schicht zu verwenden)
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Robust und formstabil
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Die Maske passt sich durch ACTIVFORM der Gesichtsform an - es ist kein Nasenbügel erforderlich
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Durchlaufende Rundum-Bebänderung ohne Metall-Heftung für optimalen bequemen Sitz
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DURAMESH-Außengitter sorgt für stabile Form der Maske, auch bei Durchfeuchtung
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Wie alle MOLDEX-Produkte PVC-frei
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Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
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Erfüllt die Anforderungen der optionalen "Dolomitstaubprüfung" - Kennzeichnung "D": Weniger Atemwiderstand und längere Standzeit!
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Entwickelt in Deutschland - produziert in Europa
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EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
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Konform mit russischer GOST-Norm
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Qualitätsüberwachung und EG-Baumusterprüfstelle: IFA (BGIA), 53757 St. Augustin (Deutschland)
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Verpackungseinheit: 20 Stück/Box, wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
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Aktuelle Charge mindestens bis 2025 lagerfähig und verwendbar
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Das Moldex-Klimaventil reduziert mit seiner extragroßen Öffnung Feuchte- und Hitzestau im Maskeninneren
Anwendungsbeispiele
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Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
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Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) bis 300.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
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Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
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Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
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Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
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Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
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Schwermetalle (Cadmium, Blei)
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Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
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Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
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Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
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Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
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Oxalsäure (z.B. Imkerei)
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Multiresistente Tuberkulose (TBC)
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Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
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Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
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Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
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Farbrauchpatronen (Technische Transportsicherungen im Geldtransport-Gewerbe)
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Medizinische Abfälle entsorgen
Auszug aus BGR 190
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Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
149 |
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Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
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