BizTex FFP1 Halbmaske mit Ventil

- NICHT LIEFERBAR - BITTE NICHT BESTELLEN
- Filterklasse FFP1V NR (non reuseable)
- Leistungsstarkes FastFlow Ausatemventil
- Nasenbügeleinstellung ermöglicht optimale Anpassung für dichten Sitz
- Innere Dichtlippe im Nasenbereich Schaumstoff für Komfort und Sicherheit
- Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
- Max. für eine Arbeitsschicht (8 Stunden) verwenden, dann nicht wiederverwenden
- Leichte, unkomplizierte filtrierende Halbmaske mit geringen Atemwiderständen
- Das Ausatemventil sorgt für einen schnell Abtransport der warm-feuchten Ausatemluft; es erhöht den Tragekomfort durch das verbesserte Innen-Masken-Klima; es vermindert den Luftaustritt im Nasenbereich und reduziert die Gefahr des Beschlagens von Brillen/Schutzbrillen
- Latexfreie 4-Punkt Bebänderung; geschweißt, nicht geklammert
- Deutliche Farbcodierung "gelb" für Filtertyp FFP1
- Für den täglichen Einsatz in Industrie, Handwerk, Gewerbe
- Gemäß EN 149:2001+A1:2009
- Die neue BizTex FFP1 Halbmaske ist unser Nachfolgeprodukt für die CLEANAir Halbmaske, alte Artikel-Nr. 10205
- Verpackungseinheit: 10 Stück/Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
Anwendungsbeispiele
- Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
- Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
- Rost- oder Eisenstaub
- Flour
- Kalziumkarbonat / Kreide
- Graphit / Kohlestaub
- Baumwolle
- Mehlstaub
- Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- - Kontaktpersonen des Patienten
- - Transport-Personal in Krankenhäusern
- - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
- Pflege von MRSA-Patienten
FAQs
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |