Dräger X-plore 1910 V FFP1 NR D Atemschutzmaske

- NICHT LIEFERBAR - BITTE NICHT BESTELLEN
- Filterklasse FFP1 NR D - mit sehr deutlicher Farbcodierung (gelb)
- Reißfeste VarioFLEX Kopfbänderung für einfaches An- und Ablegen und komfortables Tragen
- Flexible Nasenklammer und weiches Dichtpolster für sichere Abdichtung ohne Druckgefühl
- Weiches Innenvlies aus hautfreundlichem, feuchtigkeitsabweisendem Material, für dauerhaft angenehmes Tragen
- Dreiteiliges Falt-Design für optimale Anpassung ans Gesicht und stabile Position der Maske
- CoolSAFE Filtermaterial für hohe Filterleistung und niedrigen Atemwiderstand
- SmartFOLD Design mit patentierter Doppelverstärkung für großes Atemraumvolumen bei hoher Stabilität des Maskenkörpers
- Zwei Größen (S und M/L) optimale Passform für fast jedes Gesicht
- Wir empfehlen Grösse S für kleine Kopfformen (Damen und Kinder)
- Wirksamer Schutz gegen Feinstäube und flüssige Aerosole (z.B. Ölnebel)
- Spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile: niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung. Zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
- Die einstellbare Varioflex Bebänderung ermöglicht eine Art Längenverstellung der oberen Kopfbänder und sorgt für stabilen Halt und Sicherheit
- Das Innenvlies ist weich und hautfreundlich und wirkt dank seiner hydrophoben Eigenschaft feuchtigkeitsabweisend. Dies sorgt über längere Einsatzzeiten hinweg für ein angenehmes Tragegefühl
- Maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
- Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
- Verpackungseinheiten: 10 Stück je Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
- Hygienisch einzeln verpackt
- Produktionsort: Schweden
- Hersteller Produktinformation [3.262 KB]
Anwendungsbeispiele
- Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
- Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
- Rost- oder Eisenstaub (Schleifen, Bohren oder Schneidarbeiten)
- Kohlestaub
- Mehlstaub
- Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- - Kontaktpersonen des Patienten
- - Transport-Personal in Krankenhäusern
- - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
- Pflege von MRSA-Patienten
FAQs
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |