Honeywell 4111 FFP1 Filtrierende Halbmaske

- Hersteller: Honeywell Safety
- modernes Qualitätsprodukt des globalen Marktführers persönlicher Schutzausrüstung (Honeywell Safety ist offizieller Atemschutz Lieferant Europäischer Regierungen, z.B. Frankreich, Polen)
- auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
- Faltmaske, einzeln verpackt
- Kopfbebänderung - keine Ohrschlaufen
- mit Ausatemventil, schützt den Träger/Anwender - warm-feuchte Ausatemluft wird schnell abgeleitet und verbessert den Tragekomfort
- schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- Filterklasse FFP1 NR D ( non reusable / nicht wiederverwendbar)
- geprüft und CE-zertifiziert nach EN 149:2001 + A1:2009
- Kennziffer der Prüfstelle: CE0082
- zuverlässiger, effektiver Schutz gegen Feinstaub
- farbiger Nasenbügel zum einfachen Erkennen: gelb für FFP1
- diese Masken sind geeignet für den Einsatz gegen feste und nicht flüchtige flüssige Partikel bis zum 4-fachen des Arbeitsplatz-Grenzwertes
- der Einzelpreis bezieht sich auf 1 Stück Halbmaske, wir liefern diese Masken einzeln - wünschen Sie geschlossene Verpackungseinheiten bestellen Sie bitte 10 Stück oder ein Vielfaches von 10
- Verpackungseinheit: 10 Stück je Box, wir liefern Anbruch ab 1 Stück - Inhalt je Hersteller Umkarton: 100 Stück
- aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis März 2026
- ANGABEN ZUR PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller: Honeywell Safety Products Deutschland GmbH & Co.KG, Elsenheimerstr. 43, D-80687 München, info-germany.hsp@honeywell.com
Anwendungsbeispiele
- Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
- Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
- Rost- oder Eisenstaub
- Kohlestaub
- Mehlstaub
- Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
- zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
- bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
- Kontaktpersonen des Patienten
- Transport-Personal in Krankenhäusern
- betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
- medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
- Pflege von MRSA-Patienten
FAQs
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |