modernes Qualitätsprodukt des globalen Marktführers persönlicher Schutzausrüstung (Honeywell Safety ist offizieller Atemschutz Lieferant Europäischer Regierungen, z.B. Frankreich, Polen)
auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
Faltmaske, einzeln verpackt
Kopfbebänderung - keine Ohrschlaufen
mit Ausatemventil, schützt den Träger/Anwender - warm-feuchte Ausatemluft wird schnell abgeleitet und verbessert den Tragekomfort
schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
Filterklasse FFP1 NR D ( non reusable / nicht wiederverwendbar)
geprüft und CE-zertifiziert nach EN 149:2001 + A1:2009
Kennziffer der Prüfstelle: CE0082
zuverlässiger, effektiver Schutz gegen Feinstaub
farbiger Nasenbügel zum einfachen Erkennen: gelb für FFP1
diese Masken sind geeignet für den Einsatz gegen feste und nicht flüchtige flüssige Partikel bis zum 4-fachen des Arbeitsplatz-Grenzwertes
der Einzelpreis bezieht sich auf 1 Stück Halbmaske, wir liefern diese Masken einzeln - wünschen Sie geschlossene Verpackungseinheiten bestellen Sie bitte 10 Stück oder ein Vielfaches von 10
Verpackungseinheit: 10 Stück je Box, wir liefern Anbruch ab 1 Stück - Inhalt je Hersteller Umkarton: 100 Stück
aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis März 2026
ANGABEN ZUR PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller: Honeywell Safety Products Deutschland GmbH & Co.KG, Elsenheimerstr. 43, D-80687 München, info-germany.hsp@honeywell.com
Anwendungsbeispiele
Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
Rost- oder Eisenstaub
Kohlestaub
Mehlstaub
Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
Kontaktpersonen des Patienten
Transport-Personal in Krankenhäusern
betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
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Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
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