BIZTEX FFP2 Halbmaske mit Ventil
BIZTEX FFP2 Halbmaske mit Ventil
- Filterklasse FFP2 NR
- mit Ausatemventil für schnelle Abführung der verbrauchten Ausatemluft / geringer Atemwiderstand
- EVA-Schaum-Dichtlippe im Nasenbereich beugt Leckagen am Gesicht vor
- Vier-Punkt-Bebänderung ultraschallverschweisst - ohne Metallklammern
- besonders leichte filtrierende Halbmaske
- freieres Sichtfeld durch reduziertes Masken-Volumen
- für den Einmal-Gebrauch (z.B. eine Arbeitsschicht) konzipiert (Kennzeichen NR: Non Reusable)
- schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer), sowie von ultrafeinen Partikeln
- die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert; in Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
- beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H5N8, H1N1 usw.) den "Beschluss 609" [160 KB] des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
- gemäß EN 149:2001 + A1:2009
- aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis September 2025 !
- erfüllt alle weltweit wichtigen Atemschutznormen (EN 149 / NIOSH N95 und Australien & NZ Standard 1716 P2)
- Verpackungseinheit: 10 Stück/Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
- Hersteller Konformitätserklärung [109 KB]
- Hersteller CE Baumusterprüfbescheinigung [816 KB]
- Angaben zur Produktsicherheit: Hersteller Portwest UC, IDA Business & Technology Park, F28 FY88 Mayo, Westport, Irland, www.portwest.com
Anwendungsbeispiele
- Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
- Asbest gemäß TRGS 519 (Faserkonzentration beachten!)
- Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
- Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
- abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
- Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
- Schwermetalle (Cadmium)
- Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
- Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
- verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
- Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
- Oxalsäure (z.B. Imkerei)
- keramische Fasern
- Chromsaures Salz, Chrom
- Kobalt
- Nickel
- radioaktive und biochemisch aktive Aerosole
- Multiresistente Tuberkulose (TBC)
- zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
- krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
- Zubereitung und Umgang von Zytostatika
- Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
- Coronavirus
- medizinische Abfälle entsorgen
FAQs
Auszug aus BGR 190
Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen | |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |