BIZTEX FFP2 Halbmaske ohne Ventil

- Filterklasse FFP2 NR
- Ohne Ausatemventil
- Atemschutzmasken ohne Ausatemventil bieten Eigen- und Fremdschutz
- Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werden insbesondere für Boarding und an Bord im Luftverkehr empfohlen bzw. vorgeschrieben
- EVA-Schaum-Dichtlippe im Nasenbereich beugt Leckagen am Gesicht vor
- Vier-Punkt-Bebänderung ultraschallverschweisst - ohne Metallklammern
- Besonders leichte filtrierende Halbmaske
- Freieres Sichtfeld durch reduziertes Masken-Volumen
- Für den Einmal-Gebrauch (z.B. eine Arbeitsschicht) konzipiert (Kennzeichen NR: Non Reusable)
- Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- Verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
- Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
- Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H5N8, H1N1 usw.) den "Beschluss 609" [160 KB] des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
- Gemäß EN 149:2001 + A1:2009
- Aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis Oktober 2025
- Erfüllt alle weltweit wichtigen Atemschutznormen (EN 149 / NIOSH N95 und Australien & NZ Standard 1716 P2)
- Geeignet im Gesundheitswesen gemäß Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt in Zusammenhang mit SARS-CoV-2. [158 KB]
- Verpackungseinheit: 20 Stück/Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
- Hersteller CE Baumusterprüfbescheinigung [816 KB]
Anwendungsbeispiele
- Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
- Asbest gemäß TRGS 519 (Faserkonzentration beachten!)
- Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
- Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
- Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
- Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
- Schwermetalle (Cadmium)
- Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
- Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
- Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
- Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
- Oxalsäure (z.B. Imkerei)
- Keramische Fasern
- Chromsaures Salz, Chrom
- Kobalt
- Nickel
- Radioaktive und biochemisch aktive Aerosole
- Multiresistente Tuberkulose (TBC)
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
- Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
- Zubereitung und Umgang von Zytostatika
- Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
- Coronavirus
- Medizinische Abfälle entsorgen
FAQs
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |