Dräger X-plore 1720 C FFP2 ohne Ventil

- einzeln verpackte Qualitäts-Faltmaske ohne Ausatemventil
- neueste Comfort "C" Version
- sehr leicht, modernes Design
- Filterklasse FFP2 NR D
- flach gefaltet, ideal zum Transport oder zur personengebundenen Ausgabe
- spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile:
- niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung; zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
- einfaches An- und Ablegen, sowie druckfreier Sitz sorgen für hohen Komfort
- die Kopfbänderung besteht aus einem durchlaufenden, dauerelastischen und stabilen Textilband für sanfte und wirksame Fixierung
- es ist reißfest und passt sich verschiedenen Kopfgrößen individuell an; das An- und Ablegen ist schnell, einfach und gelingt, ohne Haare einzuklemmen
- das Innenvlies ist weich und hautfreundlich und wirkt dank seiner hydrophoben Eigenschaft feuchtigkeitsabweisend; dies sorgt über längere Einsatzzeiten hinweg für ein angenehmes Tragegefühl
- Nasenbereich lässt sich individuell anpassen
- nur für maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
- schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer)
- FFP2-Masken dürfen zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingesetzt werden
- EN 149:2001+A1:2009
- Verpackungseinheit: 20 Stück je Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
- Gebrauchsanweisung enthält "zusätzliche Hinweise zum Einsatz gegen Infektionserreger und biologische Schadstoffe": u.a. "Die Halbmasken können den Anteil biologischer Schadstoffe (z.B. Schimmelpilze, Milzbrandbakterien, Tuberkulosebakterien, Vogelgrippe-Viren, SARS-Viren) in der eingeatmeten Luft reduzieren. Masken der Schutzstufe FFP3 bieten hierbei eine höhere Schutzwirkung als Masken der Schutzstufe FFP2 oder FFP1. Sie können das Risiko einer Infektion oder Krankheit aber nicht ausschliessen."
- Fabrikfrisch aus neuer Dräger-Produktion
- aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis: 2026
- Dräger X-plore 1720 FFP2 Masken werden in Dräger-eigenen Fertigungsstätten produziert (Hergestellt in Frankreich)
- So werden Dräger X-plore 1700er Masken korrekt auf- und abgesetzt [333 KB]
- ANGABEN ZUR PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller: Dräger Safety AG & Co.KGaA, Revalstr. 1, D-23560 Lübeck, E-Mail: info@draeger.com
Anwendungsbeispiele
- Nebel von Kühlschmierstoffen
- entfetten
- Gießen, Spritzen von Beton/Zement
- Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
- Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
- feiner Staub beim Verputzen
- Fliesen- und Ziegelstaub
- Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
- Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
- Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
- Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
- Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
- Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
- Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
- Rauch beim Löten
- Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
- Bekämpfung blühender Ambrosia (Info Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam [63 KB] )
- Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
- Reinigungsarbeiten Biogasanlage
- Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) nur bis 100.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
- Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
- zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
- Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
- Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
- medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
FAQs
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |