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Dräger X-plore 1920 V FFP2 NR D Atemschutzmaske

FFP2 Dräger X-plore 1920 V Halbmaske

Dräger X-plore 1920 FFP2 Halbmaske

Dräger Safety

Seit über 100 Jahren produziert Dräger "Technology for Life".

  • Aktuell nur Gr. M lieferbar
  • Filterklasse FFP2 NR D - mit sehr deutlicher Farbcodierung (orange)
  • Reißfeste VarioFLEX Kopfbänderung für einfaches An- und Ablegen und komfortables Tragen
  • Flexible Nasenklammer und weiches Dichtpolster für sichere Abdichtung ohne Druckgefühl
  • Weiches Innenvlies aus hautfreundlichem, feuchtigkeitsabweisendem Material, für dauerhaft angenehmes Tragen
  • Dreiteiliges Falt-Design für optimale Anpassung ans Gesicht und stabile Position der Maske
  • CoolSAFE Filtermaterial für hohe Filterleistung und niedrigen Atemwiderstand
  • SmartFOLD Design mit patentierter Doppelverstärkung für großes Atemraumvolumen bei hoher Stabilität des Maskenkörpers
  • Zwei Größen (S und M/L) optimale Passform für fast jedes Gesicht
  • Wir empfehlen Grösse S für kleine Kopfformen (Damen und Kinder)
  • Wirksamer Schutz gegen Feinstäube und flüssige Aerosole (z.B. Ölnebel)
  • Spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile: niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung. Zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
  • Die einstellbare Varioflex Bebänderung ermöglicht eine Art Längenverstellung der oberen Kopfbänder und sorgt für stabilen Halt und Sicherheit
  • Das Innenvlies ist weich und hautfreundlich und wirkt dank seiner hydrophoben Eigenschaft feuchtigkeitsabweisend. Dies sorgt über längere Einsatzzeiten hinweg für ein angenehmes Tragegefühl
  • Mit Ausatemventil
  • Maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
  • Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
  • EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
  • Verpackungseinheiten: 10 Stück je Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
  • Hygienisch einzeln verpackt
  • Produktionsort: Schweden
  • Hersteller Produktinformation [3.262 KB]
 

Anwendungsbeispiele

  • Nebel von Kühlschmierstoffen
  • Entfetten
  • Gießen, Spritzen von Beton/Zement
  • Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
  • Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
  • Feiner Staub beim Verputzen
  • Fliesen- und Ziegelstaub
  • Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
  • Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
  • Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
  • Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
  • Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
  • Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
  • Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
  • Rauch beim Löten
  • Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
  • Bekämpfung blühender Ambrosia
  • Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
  • Reinigungsarbeiten Biogasanlage
  • Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. TRGS 519 vom Jan. 2014) nur bis 100.000 Fasern/m3; - max. 2 h je Schicht
  • Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
  • Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
  • - Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
  • - Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
  • - Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
  • - Medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
 

 

   
 
 
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FAQs

Welche Kriterien sind entscheidend bei filtrierenden Halbmasken?
Woraus erwächst die Filterleistung?

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30