FFP2 Dräger X-plore 1920 V Halbmaske
Dräger X-plore 1920 FFP2 Halbmaske
Dräger Safety
Seit über 100 Jahren produziert Dräger "Technology for Life".
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Aktuell nur Gr. M lieferbar
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Filterklasse FFP2 NR D - mit sehr deutlicher Farbcodierung (orange)
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Reißfeste VarioFLEX Kopfbänderung für einfaches An- und Ablegen und komfortables Tragen
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Flexible Nasenklammer und weiches Dichtpolster für sichere Abdichtung ohne Druckgefühl
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Weiches Innenvlies aus hautfreundlichem, feuchtigkeitsabweisendem Material, für dauerhaft angenehmes Tragen
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Dreiteiliges Falt-Design für optimale Anpassung ans Gesicht und stabile Position der Maske
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CoolSAFE Filtermaterial für hohe Filterleistung und niedrigen Atemwiderstand
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SmartFOLD Design mit patentierter Doppelverstärkung für großes Atemraumvolumen bei hoher Stabilität des Maskenkörpers
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Zwei Größen (S und M/L) optimale Passform für fast jedes Gesicht
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Wir empfehlen Grösse S für kleine Kopfformen (Damen und Kinder)
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Wirksamer Schutz gegen Feinstäube und flüssige Aerosole (z.B. Ölnebel)
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Spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile: niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung. Zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
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Die einstellbare Varioflex Bebänderung ermöglicht eine Art Längenverstellung der oberen Kopfbänder und sorgt für stabilen Halt und Sicherheit
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Das Innenvlies ist weich und hautfreundlich und wirkt dank seiner hydrophoben Eigenschaft feuchtigkeitsabweisend. Dies sorgt über längere Einsatzzeiten hinweg für ein angenehmes Tragegefühl
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Mit Ausatemventil
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Maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
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Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
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EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
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Verpackungseinheiten: 10 Stück je Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
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Hygienisch einzeln verpackt
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Produktionsort: Schweden
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Hersteller Produktinformation [3.262 KB]
Anwendungsbeispiele
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Nebel von Kühlschmierstoffen
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Entfetten
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Gießen, Spritzen von Beton/Zement
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Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
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Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
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Feiner Staub beim Verputzen
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Fliesen- und Ziegelstaub
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Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
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Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
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Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
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Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
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Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
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Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
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Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
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Rauch beim Löten
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Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
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Bekämpfung blühender Ambrosia
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Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
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Reinigungsarbeiten Biogasanlage
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Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. TRGS 519 vom Jan. 2014) nur bis 100.000 Fasern/m3; - max. 2 h je Schicht
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Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
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Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
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- Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
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- Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
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- Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
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- Medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
FAQs
Wichtig für den Anwender sind geringer Atemwiderstand, gutes Sichtfeld, Kombinierbarkeit mit Schutzbrille oder Gehörschutz. Entscheidend für die Sicherheit ist die Abdichtung des Gesichts, also die Vermeidung von Leckagen.
In erster Linie durch elektrostatische Aufladung des Filtermaterials, welche wie ein Magnet auch kleinste Partikel bindet.
Auszug aus BGR 190
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Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
149 |
10 |
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
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30 |
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