Honeywell 5211 FFP2 Filtrierende Halbmaske
FFP2 Schutzmaske "5211" mit Ausatemventil
- Hersteller: Honeywell Safety
- Modernes Qualitätsprodukt / 5211 M/L mit Ausatemventil
- Filterklasse FFP2 NR D
- Optionalen Dolomitstaub-Test bestanden
- Auch bei längeren Tragezeiten gut verträglich, da Silikon-, Latex- und PVC-frei
- Sehr leicht, modernes Design, 4-Punkt-Bebänderung
- Vorgeformter Nasenbereich ohne Drahtbügel o. ä. - sofort einsetzbar
- Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- Verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer)
- FFP2-Masken dürfen zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingesetzt werden
- EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
- PVC-frei / Latex-frei / Silikon-frei
- Verpackungseinheiten: 20 St. je Box - 200 Stück je Umkarton (=10 Boxen a 20 St.) - wir liefern ab 1 Stück
Anwendungsbeispiele
- Nebel von Kühlschmierstoffen
- Entfetten
- Gießen, Spritzen von Beton/Zement
- Info Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam [63 KB] )
- Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
- Reinigungsarbeiten Biogasanlage
- Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- - Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
- - Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
- - Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
- - Medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
FAQs
Auszug aus BGR 190
Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen | |
---|---|---|---|
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |