Moldex 2400 Halbmaske FFP2 NR D

- geformte Qualitäts-Schutzmaske der Filterklasse FFP2 NR D
- Kennzeichnung "NR": non-reuseable (für den einmaligen Gebrauch und maximal für eine Schicht zu verwenden)
- ohne Ausatemventil, schützt den Träger/Anwender und die Umgebung, da kontaminierte Ein- und Ausatemluft durch das Filtermaterial geleitet wird
- robust und formstabil
- Atemschutzmasken ohne Ausatemventil werden insbesondere für Boarding und an Bord im Luftverkehr empfohlen bzw. vorgeschrieben
- die Maske passt sich durch ACTIVFORM der Gesichtsform an - es ist kein Nasenbügel erforderlich
- durchlaufende Rundum-Bebänderung ohne Metall-Heftung für optimalen bequemen Sitz
- DURAMESH-Außengitter sorgt für stabile Form der Maske, auch bei Durchfeuchtung
- wie alle MOLDEX-Produkte PVC-frei
- schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- erfüllt die Anforderungen der optionalen "Dolomitstaubprüfung" - Kennzeichnung "D": weniger Atemwiderstand und längere Standzeit !
- entwickelt in Deutschland - produziert in Europa
- EN 149:2001+A1:2009 (erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
- konform mit russischer GOST-Norm
- Qualitätsüberwachung und EG-Baumusterprüfstelle: IFA (BGIA), 53757 St. Augustin (Deutschland)
- 100 % metallfrei; geeignet für medizinischen Einsatz beim Röntgen, CT oder MRT
- Verpackungseinheit: 20 Stück/Box, wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
- aktuelle Charge mindestens bis 2027 lagerfähig und verwendbar !
- Geeignet im Gesundheitswesen gemäß Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [158 KB]
- ANGABEN ZUR PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller: Moldex/Metric AG & Co. KG,Tübinger Straße 50, D-72141 Walddorfhäslach, service@moldex-europe.com
Anwendungsbeispiele
- Nebel von Kühlschmierstoffen
- entfetten
- gießen, spritzen von Beton/Zement
- Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
- Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
- Feiner Staub beim Verputzen
- Fliesen- und Ziegelstaub
- Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
- Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
- Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
- Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
- Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
- Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
- Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
- Rauch beim Löten
- Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
- Bekämpfung blühender Ambrosia (Info Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam [63 KB] )
- Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
- Reinigungsarbeiten Biogasanlage
- Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) nur bis 100.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
- Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
- Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
- Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
- medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |