mit Ausatemventil für schnelle Abführung der verbrauchten Ausatemluft / geringer Atemwiderstand
EVA-Schaum-Dichtlippe im Nasenbereich beugt Leckagen am Gesicht vor
Vier-Punkt-Bebänderung ultraschallverschweisst - ohne Metallklammern
besonders leichte filtrierende Halbmaske
freieres Sichtfeld durch reduziertes Masken-Volumen
für den Einmal-Gebrauch (z.B. eine Arbeitsschicht) konzipiert (Kennzeichen NR: Non Reusable)
Kennzeichnung "D" für optional bestandene Dolomitstaub-Prüfung
schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert; in Deutschland ist die DGUV-Regel 112-190 zu beachten
beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H5N8, H1N1 usw.) den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis 2028 !
bei Nutzung im Gesundheitswesen mit hoher Belastung dürfen bei hohem Infektionsrisiko FFP3 Masken mit Ausatemventil verwendet werden (gem. Empfehlungen der BAuA zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, Stand 24.11.2021)
gemäß EN 149:2001 + A1:2009
Verpackungseinheit: 10 Stück/Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
Angaben zur Produktsicherheit: Hersteller Portwest UC, IDA Business & Technology Park, F28 FY88 Mayo, Westport, Irland, www.portwest.com
Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
Schwermetalle (Cadmium)
Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
Oxalsäure (z.B. Imkerei)
Keramische Fasern
Chromsaures Salz, Chrom
Kobalt
Nickel
Radioaktive und biochemisch aktive Aerosole
Multiresistente Tuberkulose (TBC)
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
Zubereitung und Umgang von Zytostatika
Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
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Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
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