BIZTEX FFP3 Halbmaske mit Ventil

- Filterklasse FFP3 NR D
- mit Ausatemventil für schnelle Abführung der verbrauchten Ausatemluft / geringer Atemwiderstand
- EVA-Schaum-Dichtlippe im Nasenbereich beugt Leckagen am Gesicht vor
- Vier-Punkt-Bebänderung ultraschallverschweisst - ohne Metallklammern
- besonders leichte filtrierende Halbmaske
- freieres Sichtfeld durch reduziertes Masken-Volumen
- für den Einmal-Gebrauch (z.B. eine Arbeitsschicht) konzipiert (Kennzeichen NR: Non Reusable)
- Kennzeichnung "D" für optional bestandene Dolomitstaub-Prüfung
- schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
- die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert; in Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
- beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H5N8, H1N1 usw.) den "Beschluss 609" [160 KB] des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
- aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis 2028 !
- bei Nutzung im Gesundheitswesen mit hoher Belastung dürfen bei hohem Infektionsrisiko FFP3 Masken mit Ausatemventil verwendet werden (gem. Empfehlungen der BAuA zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, Stand 24.11.2021)
- gemäß EN 149:2001 + A1:2009
- Verpackungseinheit: 10 Stück/Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
- Angaben zur Produktsicherheit: Hersteller Portwest UC, IDA Business & Technology Park, F28 FY88 Mayo, Westport, Irland, www.portwest.com
Anwendungsbeispiele
- Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
- Asbest gemäß TRGS 519 (Faserkonzentration beachten!)
- Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
- Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
- Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
- Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
- Schwermetalle (Cadmium)
- Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
- Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
- Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
- Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
- Oxalsäure (z.B. Imkerei)
- Keramische Fasern
- Chromsaures Salz, Chrom
- Kobalt
- Nickel
- Radioaktive und biochemisch aktive Aerosole
- Multiresistente Tuberkulose (TBC)
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
- Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
- Zubereitung und Umgang von Zytostatika
- Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
- Coronavirus
- Medizinische Abfälle entsorgen
FAQs
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |