Dräger X-plore 1330 V FFP3 Gr. M/L mit Ventil

- Verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
- Partikelfiltrierende Dräger Halbmaske der Filterklasse FFP3 NR D mit Ausatemventil zum wirksamen und besonders komfortablen Schutz
- Standard Größe Medium / Large
- Innere umlaufende Komfort-Dichtlippe
- CoolMAX Ausatemventil für hohen Atemkomfort, schnelle Ableitung feucht-warmer Ausatemluft
- Kopfbebänderung einstellbar, mit Durchrutsch-Sicherung - für gute Einstellbarkeit an Kopfform zur Vermeidung von Gesichtsleckagen
- Spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile: niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung. Zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
- Dräger FFP3 Maske mit Farbcode-Nasenbügel in Farbe "weiss"
- Nasenbereich individuell anpassbar
- Für maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
- Für höchste Anforderungen an Sicherheit und Hygiene, jede Maske einzeln verpackt
- Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
- Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB] des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
- Gebrauchsanweisung enthält "Zusätzliche Hinweise zum Einsatz gegen Infektionserreger und biologische Schadstoffe"
- EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm), Kennnummer CE 0158 (DEKRA EXAM GmbH, Bochum)
- Verpackungseinheiten: 5 Stück je Box - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
- Für hohe Anforderungen an Hygiene und Sicherheit, ist jede einzelne Maske herstellerseits einzeln verpackt / eingeschweißt - somit auch gut für mobile Arbeitsplätze oder Reisetätigkeit verwendbar
- Dräger X-plore 1330-V FFP3 Masken werden in Dräger-eigenen Fertigungsstätten produziert
- Bei Nutzung im Gesundheitswesen mit hoher Belastung dürfen bei hohem Infektionsrisiko FFP3 Masken mit Ausatemventil verwendet werden (gem. Empfehlungen der BAuA zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, Stand 24.11.2021)
- Aktuelle Charge lagerfähig und verwendbar bis Juli 2024
- ANGABEN ZUR PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller: Dräger Safety AG & Co.KGaA, Revalstr. 1, 23560 Lübeck, E-Mail: info@draeger.com
Anwendungsbeispiele
- Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
- Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) bis 300.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
- Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
- Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
- Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
- Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
- Schwermetalle (Cadmium, Blei)
- Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
- Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
- Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
- Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
- Oxalsäure (z.B. Imkerei)
- Multiresistente Tuberkulose (TBC)
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
- Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
- Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
- Farbrauchpatronen (Technische Transportsicherungen im Geldtransport-Gewerbe)
- Medizinische Abfälle entsorgen
FAQs
Auszug aus BGR 190
![]() |
Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |