Filterklasse FFP3 NR (Non Reusable: Nicht wiederverwendbar)
stets sauber und hygienisch, da jede Maske einzeln in Folienverpackung eingeschweißt
mit Ausatemventil
mit einstellbarem Nasenbügel zur optimalen Konturanpassung
vertikal gefaltet, Innenseite bis zum Einsatz geschützt gegen Kontamination
Ideal für mobile Arbeitsplätze oder gezielte personenbezogene Ausgabe
mit integriertem Nasenposter für Komfort und gute Abdichtung
schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
verhütet das Einatmen von lungengängigem Russ, Staub und Rauch (US-Standard PM 2,5: aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) sowie von ultrafeinen Partikeln
die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert; in Deutschland ist die DGUV-Regel 112-190 zu beachten
beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
Box enthält 12 Stück - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück; Fabrikkarton=240 Stück (20 Boxen) - Preiseinheit je Stück (=1 Maske)
gemäß EN149:2001+A1:2009
Angaben zur Produktsicherheit: Hersteller: Helmut Feldtmann GmbH, Zunftstr. 28, D-21244 Buchholz/Nordheide, info@feldtmann.de
Anwendungsbeispiele
Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) bis 300.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
Schwermetalle (Cadmium, Blei)
Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
Multiresistente Tuberkulose (TBC)
Oxalsäure (z.B. Imkerei)
Multiresistente Tuberkulose (TBC)
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
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Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
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