Partikelfiltrierende Honeywell Halbmaske der Filterklasse FFP3 NR D ohne Ausatemventil
Kopfbebänderung / keine Ohrschlaufen
Latex-, Silikon- und PVC-frei
Geeignet zum Schutz gegen Infektionserreger und Mikroorganismen- Masken ohne Ausatemventil sollten bei biologischen Gefahrenlagen vom Patienten verwendet werden, damit die Ausatemluft frei von aerogenen Aerosolen/Partikeln gehalten werden kann / Kontaminationen der Umgebung durch das Ausatemen durch das Filterfließ minimiert werden
Sofort einsatzbereit, da Nasenbereich bereits vorgeformt
Für maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
Optionalen Leistungstest mit Dolomitstaub (Kennzeichen "D") bestanden
Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB]
zu beachten
Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB]
des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
Geeignet bei Tätigkeiten am bzw. im Umfeld von zu behandelnden oder pflegebedürftigen Personen mit bestätigter Covid-19 Infektion (bei hohem Infektionsrisiko durch Aerosole) gemäß Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt in Zusammenhang mit SARS-CoV-2. [158 KB]
Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) bis 300.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
Schwermetalle (Cadmium, Blei)
Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
Oxalsäure (z.B. Imkerei)
Multiresistente Tuberkulose (TBC)
Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
Farbrauchpatronen (Technische Transportsicherungen im Geldtransport-Gewerbe)
Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2
149
10
Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
149
30
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen