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FFP1 Halbmaske Typ 4200

FFP1 Halbmaske ohne Ventil, faltbar

Filtrierende Halbmaske
Filtrierende Halbmaske
  • Ohne Ausatemventil
  • Faltmaske - jede Maske einzeln eingeschweißt/hygienisch verpackt
  • Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
  • Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
  • CE-Konformitätserklärung [63 KB]
  • Gemäß EN 149:2001
  • Verpackungseinheit: 20 Stück/Box bzw. 400 Stück/Umkarton - wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück

Anwendungsbeispiele

  • Hochdruck-Dampfstrahlen (Seifenlaugennebel)
  • Staub von Mauerwerk, Beton, Stein, Zement, Spachtelmasse und Putz
  • Rost- oder Eisenstaub
  • Kohlestaub
  • Mehlstaub
  • Stäube, Fasern, Rauche und Nebel von Stoffen, welche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als gesundheitsgefährdend oder krebserregend eingestuft sind
  • Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP1-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
  • - Medizinisches Personal für die ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen
  • - Bei Betreten und bei Tätigkeiten im Patientenzimmer von Verdachtsfällen
  • - Kontaktpersonen des Patienten
  • - Transport-Personal in Krankenhäusern
  • - Betreuendes Bodenpersonal in Flughäfen zur Versorgung bei medizinischen Notfällen
  • - Medizinisches Personal in Flughäfen bei Verdachtsfällen
  • Pflege von MRSA-Patienten

Produkt-ID: 4200

AKTUELL NICHT LIEFERBAR. Lieferzeit: mindestens 4 Wochen.

1,35 EUR

inkl. 19% USt. zzgl. Zahlung und Versand
St

Kaufen Sie dieses Produkt zusammen mit:

Aufbewahrungs-Box für FFP Halbmasken
Robuste Box für Einwegmasken (FFP1, FFP2 oder FFP3).

12,90 EUR

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FAQs

Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30  

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