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Moldex 3305 Halbmaske FFP2 RD

Moldex 3305 Halbmaske FFP2 R D

Moldex 3305 FFP2 Halbmaske
Moldex 3305 FFP2 Halbmaske
  • Geformte Qualitäts-Schutzmaske der Filterklasse FFP2 R D
  • Kennzeichnung "R" für reuseable (wiederverwendbar)
  • Eine der wenigen echten wiederverwerwendbaren filtrierenden Halbmasken
  • Top-Produkt der Moldex AIR Plus Serie mit 260 % mehr Filterfläche durch besondere Faltfilter-Technologie
  • Durch das mehr an Filterfläche reduziert sich der Atemwiderstand und die Aufnahmekapazität vergrößert sich
  • Komfort-Dichlippe im Nasenbereich
  • Die Maske passt sich durch ACTIVFORM der Gesichtsform an - es ist kein Nasenbügel erforderlich
  • Durchlaufende Rundum-Bebänderung mit Verschluß für einfachstes Auf- und Absetzen sowie Justieren mit Versch
  • DURAMESH-Außengitter sorgt für stabile Form der Maske, auch bei Durchfeuchtung
  • Bequem-Rundumdichtlippe aus hautverträglichem, abwaschbarem TPE-Material
  • Wie alle MOLDEX-Produkte PVC-frei
  • Schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
  • Die Maske ist für den gewerblichen Einsatz konzipiert. In Deutschland ist die BGR 190 [1.097 KB] zu beachten
  • Beim Einsatz zum Schutz vor Influenza-Viren (Vogelgrippe, Schweinegrippe, H5N1, H1N1 usw.) bitte den "Beschluss 609" [160 KB] des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe berücksichtigen
  • FFP2-Masken dürfen zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingesetzt werden
  • Entwickelt in Deutschland - produziert in Europa
  • EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
  • Qualitätsüberwachung und EG-Baumusterprüfstelle: IFA (BGIA), 53757 St. Augustin (Deutschland)
  • Das Moldex-Klimaventil reduziert mit seiner extragroßen Öffnung Feuchte- und Hitzestau im Maskeninneren

Anwendungsbeispiele

  • Nebel von Kühlschmierstoffen
  • Entfetten
  • Gießen, Spritzen von Beton/Zement
  • Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
  • Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
  • Feiner Staub beim Verputzen
  • Fliesen- und Ziegelstaub
  • Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
  • Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
  • Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
  • Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
  • Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
  • Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
  • Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
  • Rauch beim Löten
  • Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
  • Aluminiumoxid
  • Bauxit
  • Borax
  • Ziegelstaub
  • Cellulose, Zellstoff
  • Zement
  • Kohlestaub
  • Gips
  • Kalkstein
  • Pollen
  • Zucker
  • Bremsstaub
  • Kalziumoxid
  • Betonstaub
  • Baumwollstaub
  • Granit
  • Heu
  • Bleistaub, Bleirauch
  • Silikon
  • Natrium
  • Zinkoxidrauch
  • Bekämpfung blühender Ambrosia (Info Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam [63 KB] )
  • Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
  • Reinigungsarbeiten Biogasanlage
  • Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
  • Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
  • - Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
  • - Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
  • - Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
  • - Medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen

Produkt-ID: 3305

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Auszug aus BGR 190

Norm DIN EN VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) Bemerkungen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 149 4 Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme.
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 149 10 Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 149 30  

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