Moldex 2555 Halbmaske FFP3 NR D

- geformte Qualitäts-Schutzmaske der Filterklasse FFP3 NR D
- Kennzeichnung "NR": non-reuseable (für den einmaligen Gebrauch und maximal für eine Schicht zu verwenden)
- robust und formstabil
- die Maske passt sich durch ACTIVFORM der Gesichtsform an - es ist kein Nasenbügel erforderlich
- durchlaufende Rundum-Bebänderung ohne Metall-Heftung für optimalen bequemen Sitz
- DURAMESH-Außengitter sorgt für stabile Form der Maske, auch bei Durchfeuchtung
- wie alle MOLDEX-Produkte PVC-frei
- schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 30-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- erfüllt die Anforderungen der optionalen "Dolomitstaubprüfung" - Kennzeichnung "D": weniger Atemwiderstand und längere Standzeit!
- entwickelt in Deutschland - produziert in Europa
- EN 149:2001+A1:2009 (Erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
- Qualitätsüberwachung und EG-Baumusterprüfstelle: IFA (BGIA), 53757 St. Augustin (Deutschland)
- Verpackungseinheit: 5 Stück/Box, wir liefern auch Anbruch ab 1 Stück
- bei Nutzung im Gesundheitswesen mit hoher Belastung dürfen bei hohem Infektionsrisiko FFP3 Masken mit Ausatemventil verwendet werden (gem. Empfehlungen der BAuA zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, Stand 24.11.2021)

- das Moldex-Klimaventil reduziert mit seiner extragroßen Öffnung Feuchte- und Hitzestau im Maskeninneren
Anwendungsbeispiele

- Eichen- und Buchenholzstaub, tropische Harthölzer
- Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. neuer TRGS 519 vom Jan. 2014) bis 300.000 Fasern/m⊃3; - max. 2 h je Schicht
- Staub Ausfegen/Entsorgung/Müllsortierung
- Schimmel/Pilzsporen/Baktieren/Parasiten und Viren der Risikoklasse 3
- Abschleifen von chromhaltigen Altanstrichen
- Staub oder Rauch von hochlegiertem Edelstahl
- Schwermetalle (Cadmium, Blei)
- Schweißrauche (Lichtbogenhandschweißen oder Laserstrahlschweißen)
- Kraftwerksrevision (Filterwechsel)
- Verarbeiten von wasserlöslichen Holzanstrichen, welche Arsen, Chrom oder Kupfer enthalten
- Haare des Eichenprozessionsspinners (Raupe)
- Oxalsäure (z.B. Imkerei)
- Multiresistente Tuberkulose (TBC)
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP3-Masken gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) für Medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten mit Hustenprovokation, z. B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen empfohlen
- Hantavirus (FFP3-Maske wird von Robert-Koch-Institut empfohlen)
- Krebserzeugende, erbgutverandernde oder fruchtbarkeitsgefahrdende Stoffe und Zubereitungen (CMR-Stoffe)
- Farbrauchpatronen (Technische Transportsicherungen im Geldtransport-Gewerbe)
- Medizinische Abfälle entsorgen
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |